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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §12 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 251;Rechtssatz
Eine Gebührenpflicht der durch die Eingabe veranlaßten Amtshandlungen läßt sich aus dem G nicht ableiten. Die durch eine Eingabe veranlaßten Amtshandlungen sind lediglich ein Hinweis darauf, ob die Eingabe mehrere Ansuchen enthält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150006.X05Im RIS seit
05.03.1990Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008