Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §25 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 23;Rechtssatz
Ein geringfügiges Verschulden liegt nicht vor, wenn Abgaben im Betrag von S 303.756,-- hinterzogen und erst mehrere Jahre nach ihrer Fälligkeit entrichtet wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988150087.X03Im RIS seit
07.02.2002