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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1090;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 457;Rechtssatz
Ein Mietvertrag über ein Grundstück liegt auch dann vor, wenn der Gebrauch kein ausschließlicher ist. Auch die Überlassung der Mitbenützung oder zeitweiligen Benützung einer Sache kann Gegenstand eines Mietvertrages sein (hier: Mietvertrag über ein Grundstück, auf dem sich eine Minigolfanlage befindet).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988150080.X02Im RIS seit
05.03.1990