RS Vwgh 1990/3/5 90/15/0012

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Veröffentlicht am 05.03.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Eine vom VfGH gem Art 144 Abs 3 B-VG abgetretene Beschwerde ist wegen entschiedener Sache zurückzuweisen, wenn im Beschwerdefall über den gleichen Tatbestand schon früher durch den VwGH abgesprochen wurde.

Schlagworte

Einwendung der entschiedenen Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990150012.X01

Im RIS seit

05.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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