RS Vwgh 1990/3/5 89/15/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.1990
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Norm

GebG 1957 §12 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 251;

Rechtssatz

Die Gleichartigkeit der in einem Schriftsatz gestellten Ansuchen und der begehrten Amtshandlungen bedeutet nicht, daß diese Amtshandlungen in einem inneren Zusammenhang stehen (Hinweis E 15.11.1984, 84/15/0136, 0137).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150006.X04

Im RIS seit

05.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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