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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §311 Abs2;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 143;Rechtssatz
Wird in einer Abgabenangelegenheit Säumnisbeschwerde gegen den BMF erhoben, ist die Beschwerde abzuweisen.
Schlagworte
Anrufung der obersten BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150150.X02Im RIS seit
05.03.1990Zuletzt aktualisiert am
05.02.2009