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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1090;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 457;Rechtssatz
Das Tatbestandsmerkmal "auf eine gewisse Zeit" für das Vorliegen eines Bestandvertrages fordert nur das Bestehen irgendeiner zeitlichen Bindung des Bestandgebers und damit den Ausschluß jederzeitiger Widerruflichkeit (hier: Mietvertrag über ein Grundstück, auf dem sich eine Minigolfanlage befindet).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988150080.X03Im RIS seit
05.03.1990