RS Vwgh 1990/3/5 88/15/0080

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Veröffentlicht am 05.03.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

ABGB §1090;
UStG 1972 §10 Abs2 Z5;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 457;

Rechtssatz

Das Tatbestandsmerkmal "auf eine gewisse Zeit" für das Vorliegen eines Bestandvertrages fordert nur das Bestehen irgendeiner zeitlichen Bindung des Bestandgebers und damit den Ausschluß jederzeitiger Widerruflichkeit (hier: Mietvertrag über ein Grundstück, auf dem sich eine Minigolfanlage befindet).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988150080.X03

Im RIS seit

05.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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