Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §212;Rechtssatz
Der AbgPfl hat die Gewährung von Zahlungserleichterungen bis zur Entscheidung über seine Berufungen gegen die Abgabenbescheide beantragt. Da im Zeitpunkt der Erhebung der Beschwerden die Frist, für die die Zahlungserleichterungen beantragt wurden, bereits verstrichen war, Zahlungserleichterungen nur über Antrag gewährt werden können und der AbgPfl nicht darlegt, inwiefern er durch die angefochtenen Bescheide in einem Recht darauf, daß ihm die begehrte Stundung bewilligt wurde, verletzt wurde, ist eine Rechtsverletzungsmöglichkeit nicht zu erkennen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150129.X01Im RIS seit
05.03.1990Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008