RS Vwgh 1990/3/5 89/15/0006

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Veröffentlicht am 05.03.1990
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Norm

GebG 1957 §12 Abs1;
GebG 1957 §14 TP6;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 251; AnwBl 1990/12 S 715 ;

Rechtssatz

Enthält ein Antrag um Sperrzeitverkürzung das Begehren, zu verschiedenen, bestimmten Zeiträumen (Nächten) die Sperrzeit gem § 198 Abs 3 GewO zu verkürzen, so liegt für jeden gesonderten Zeitraum ein gesondertes Ansuchen iSd § 12 Abs 1 GebG vor (Hinweis E 22.2.1988, 87/15/0106).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150006.X03

Im RIS seit

05.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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