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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GrEStG 1955 §20 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VWGH B 1990/03/08 AW 89/17/0047 1Stammrechtssatz
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem § 30 Abs 2 VwGG kommt dann nicht in Betracht, wenn damit dem Beschwerdeführer vorläufig eine Rechtsstellung eingeräumt würde, die er vor der Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht besessen hat und folglich auch bei deren Aufhebung nicht besäße. (Vgl auch B 6.10.1976, 2034/76, B 3.3.1978, 78/78 sowie B 30.1.1985, 84/04/0230).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990160002.A01Im RIS seit
06.03.1990Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010