RS Vwgh 1990/3/6 AW 90/16/0002

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Veröffentlicht am 06.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §20 Abs4;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VWGH B 1990/03/08 AW 89/17/0047 1

Stammrechtssatz

Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem § 30 Abs 2 VwGG kommt dann nicht in Betracht, wenn damit dem Beschwerdeführer vorläufig eine Rechtsstellung eingeräumt würde, die er vor der Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht besessen hat und folglich auch bei deren Aufhebung nicht besäße. (Vgl auch B 6.10.1976, 2034/76, B 3.3.1978, 78/78 sowie B 30.1.1985, 84/04/0230).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990160002.A01

Im RIS seit

06.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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