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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus § 38 Abs 4 lit b und § 74 Abs 4 Tir FlVfLG ist abzuleiten, daß der Agrargemeinschaft, nicht aber den einzelnen Agrargemeinschaftern im Verfahren betreffend die agrarbehördliche Genehmigung einer Absonderung von Mitgliedschaftsrechten von der Stammsitzliegenschaft Parteistellung zukommt. Daran ändert auch ein den Mitgliedern der Agrargemeinschaft in deren Satzung eingeräumtes Vorkaufsrecht nichts.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989070123.X01Im RIS seit
06.03.1990