Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Die auf Grund lediglich interner Richtlinien erstellten Diagnoseziffern bzw Wertungsziffern können die erforderliche nachvollziehbare Begründung für die angenommene Tauglichkeit des Wehrpflichtigen nicht ersetzen.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110171.X03Im RIS seit
06.03.1990