RS Vwgh 1990/3/6 89/11/0171

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Veröffentlicht am 06.03.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
WehrG 1978 §15 Abs1 idF 1988/342;

Rechtssatz

Die auf Grund lediglich interner Richtlinien erstellten Diagnoseziffern bzw Wertungsziffern können die erforderliche nachvollziehbare Begründung für die angenommene Tauglichkeit des Wehrpflichtigen nicht ersetzen.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110171.X03

Im RIS seit

06.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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