RS Vwgh 1990/3/6 89/11/0183

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Veröffentlicht am 06.03.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litf;
StVO 1960 §16 Abs1 lita;

Rechtssatz

Das Überholen mit einem Sattelkraftfahrzeug (erhöhte Betriebsgefahr) bei ungünstigen Fahrbahnverhältnissen (Schneematsch) hätte den Lenker angesichts des entgegenkommenden Verkehrs zu besonderer Vorsicht veranlassen müssen. Unter diesen Umständen ist der Schluß, der Lenker habe mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegen die für das Überholen maßgeblichen Vorschriften verstoßen, berechtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110183.X04

Im RIS seit

03.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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