Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
KFG 1967 §66 Abs2 litf;Rechtssatz
Das Überholen mit einem Sattelkraftfahrzeug (erhöhte Betriebsgefahr) bei ungünstigen Fahrbahnverhältnissen (Schneematsch) hätte den Lenker angesichts des entgegenkommenden Verkehrs zu besonderer Vorsicht veranlassen müssen. Unter diesen Umständen ist der Schluß, der Lenker habe mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegen die für das Überholen maßgeblichen Vorschriften verstoßen, berechtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110183.X04Im RIS seit
03.08.2001Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009