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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GrEStG 1955 §20 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/07/0038 B 12. April 1983 RS 1Stammrechtssatz
Die Abweisung einer Bewilligung (hier: MOG) ist einer Umsetzung in die Wirklichkeit weder fähig noch bedürftig. Ein Bescheid, der eine Änderung des bis zu seiner Erlassung bestehenden Rechtszustandes nicht bewirkt, läßt die Frage nach Rechtswirkungen, die hinausgeschoben werden könnten, gar nicht entstehen.
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990160002.A02Im RIS seit
06.03.1990Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010