Index
L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §1 Abs3;Rechtssatz
Für die Bestimmung von Grundstücken als landwirtschaftlich iSd § 1 Abs 3 Krnt FlVfLG 1979 ist nicht die Widmung, sondern die Nutzung maßgebend. Die Nutzung, die nach dem G IM RAHMEN EINES LANDWIRTSCHAFTLICHEN ODER FORSTWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBES zu erfolgen hat, bedarf hiezu nicht immer eines Gehöftes mit Wohngebäude und Wirtschaftsgebäude, doch verlangt das G immerhin eine betriebliche Nutzung, sodaß eine planvolle, nachhaltige Tätigkeit gegeben sein muß, die auf die Erzielung von Einkommen oder anderer wirtschaftlicher Vorteile ausgerichtet ist (Hinweis E 1.2.1979, 852/77) (hier: Abmähen des Grases zur Hintanhaltung der Verwilderung wäre keine landwirtschaftliche Nutzung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987070069.X01Im RIS seit
06.03.1990