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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Verliert eine Bauwerberin im Berufungsverfahren ihre Rechtspersönlichkeit (hier: GmbH durch Löschung im Handelsregister), so ist mangels Rechtsnachfolgers der an sie adressierte erstinstanzliche Baubewilligungsbescheid aufgrund der Berufung eines Nachbarn aufzuheben.
Schlagworte
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des HandelsrechtsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050028.X02Im RIS seit
21.01.2002