Index
25/02 StrafvollzugNorm
StVG §52 Abs1 lita;Rechtssatz
Die für die jeweiligen Arbeiten typischerweise aufzuwendenden Körperkräfte stellen ein geeignetes Kriterium für die Unterscheidung leichter Hilfsarbeiten von schweren Hilfsarbeiten dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988010057.X02Im RIS seit
11.07.2001