RS Vwgh 1990/3/7 88/01/0057

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Veröffentlicht am 07.03.1990
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Index

25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §52 Abs1 lita;
StVG §52 Abs1 litb;

Rechtssatz

Die für die jeweiligen Arbeiten typischerweise aufzuwendenden Körperkräfte stellen ein geeignetes Kriterium für die Unterscheidung leichter Hilfsarbeiten von schweren Hilfsarbeiten dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988010057.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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