RS Vwgh 1990/3/7 90/03/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.03.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Es ist nicht Aufgabe der Behörde, die Partei anzuleiten, wie sie sich verantworten müsse, damit sie allenfalls straffrei bleibe (Hinweis E 18.1.1989, 88/03/0188).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990030023.X04

Im RIS seit

07.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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