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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131a;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 394;Rechtssatz
Die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Gefahr im Verzug" (periculum in mora) ist Rechtsanwendung, sodaß es bei einem bestimmten Sachverhalt nur eine richtige Lösung gibt. Sie unterliegt in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung. Dabei ist bei einer Maßnahmenbeschwerde vom VwGH aus einer ex-ante-Sicht zu beurteilen, ob bei der aus eigener Macht durch das Organ der Zollwache verfügte Beschlagnahme "Gefahr im Verzug" vorgelegen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160008.X04Im RIS seit
08.03.1990Zuletzt aktualisiert am
19.09.2009