RS Vwgh 1990/3/8 90/16/0008

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Veröffentlicht am 08.03.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

B-VG Art131a;
FinStrG §89 Abs2 idF 1985/571;
VwGG §42 Abs4;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 394;

Rechtssatz

Die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Gefahr im Verzug" (periculum in mora) ist Rechtsanwendung, sodaß es bei einem bestimmten Sachverhalt nur eine richtige Lösung gibt. Sie unterliegt in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung. Dabei ist bei einer Maßnahmenbeschwerde vom VwGH aus einer ex-ante-Sicht zu beurteilen, ob bei der aus eigener Macht durch das Organ der Zollwache verfügte Beschlagnahme "Gefahr im Verzug" vorgelegen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160008.X04

Im RIS seit

08.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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