RS Vwgh 1990/3/8 90/16/0023

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Veröffentlicht am 08.03.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
22/02 Zivilprozessordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §1 Abs1;
VwRallg;
ZPO §63;
ZPO §65 Abs2;

Beachte

Besprechung in AnwBl 1990/11, S 637;

Rechtssatz

Der Kostenbeamte des LG und der Präs des LG sind als Justizverwaltungsorgane bei der Gerichtsgebührenfestsetzung an die Entscheidungen des Gerichtes gebunden. Auch die Entscheidung des Gerichtes über die Verfahrenshilfe ist für das die Gerichtsgebührenfestsetzung betreffende Justizverwaltungsverfahren bindend (Hinweis E 15.3.1989, 89/16/0042, 0043).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160023.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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