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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §89;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 394;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/16/0199 E 26. Jänner 1989 VwSlg 6379 F/1989 RS 1Stammrechtssatz
Bei dem Rechtsinstitut der Beschlagnahme handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren zur Regelung eines einstweiligen Zustandes, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (Wegnahme) zum Zwecke ihrer Verwahrung dient und in dem Entscheidungen im Verdachtsbereich und keine abschließende Lösungen zu treffen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160008.X01Im RIS seit
08.03.1990Zuletzt aktualisiert am
19.09.2009