RS Vwgh 1990/3/8 89/16/0012

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Veröffentlicht am 08.03.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224 Abs1;
BAO §7;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1991, 250;

Rechtssatz

Nach den Bestimmungen der BAO tritt der Haftende in die Rechte des Abgpfl ein, sobald zur Haftung herangezogen wird. Nur der Haftungsbescheid trennt den Haftenden von der Gesamtschuld.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160012.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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