RS Vwgh 1990/3/8 90/16/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.1990
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs2;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

AusfzF des Vorliegens eines minderen Grades des Versehens, wenn der Vertreter des Bf der im Verbesserungsauftrag begehrten Vorlage von zwei weiteren Ausfertigungen der ursprünglichen Beschwerde nicht nachkommt, da er den diesbezüglichen Teil des Verbesserungsauftrages unrichtig auslegt (Hinweis B 13.2.1986, 85/06/0208).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160024.X01

Im RIS seit

08.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten