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23/01 KonkursordnungNorm
KO §128;Beachte
Besprechung in:AnwBl 1991/1, S 34;Rechtssatz
Eine Pflichtwidrigkeit des Masseverwalters liegt vor, wenn er entgegen den Vorschriften der §§ 128 ff KO den Bund gegenüber anderen Konkursgläubigern bevorzugt und damit gegen die ihm nach § 81 Abs 1 und Abs 2 KO obliegende Sorgfaltspflicht verstoßen hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988170182.X06Im RIS seit
29.01.2002Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015