RS Vwgh 1990/3/9 88/17/0182

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Veröffentlicht am 09.03.1990
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Index

23/01 Konkursordnung

Norm

KO §128;
KO §129;
KO §81 Abs1;
KO §81 Abs2;
KO §81 Abs3;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1991/1, S 34;

Rechtssatz

Eine Pflichtwidrigkeit des Masseverwalters liegt vor, wenn er entgegen den Vorschriften der §§ 128 ff KO den Bund gegenüber anderen Konkursgläubigern bevorzugt und damit gegen die ihm nach § 81 Abs 1 und Abs 2 KO obliegende Sorgfaltspflicht verstoßen hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988170182.X06

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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