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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs1 Z1;Rechtssatz
Dem Bf ist ein Stempelgebührenersatz für die bereits anderwärtig verwendete Vollmacht nicht zuzuerkennen.
Schlagworte
Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Unrichtige Höhe der Stempelgebühren Erstattung bzw NotionierungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190066.X04Im RIS seit
12.03.1990