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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Solange der Beh eine schriftliche Vollmacht nicht vorliegt und der Vertreter daher als solcher nicht entsprechend ausgewiesen ist, darf - von dem Mängelbehebungsauftrag selbst abgesehen - an ihn in der Eigenschaft als Vertreter in der betreffenden Angelegenheit rechtens - bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit nicht zugestellt werden (Hinweis E 13.2.1967, 1632/66, VwSlg 7081 A/1967).
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungBeginn Vertretungsbefugnis VollmachtserteilungFormgebrechen behebbare VollmachtsvorlageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986070061.X02Im RIS seit
13.03.1990Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011