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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §35 Abs7;Rechtssatz
Ausf über die Ermittlungspflicht und Begründungspflicht der Kraftfahrbehörde, wenn sie die Lenkerberechtigung auf zwei Jahre befristet, obwohl die in § 35 Abs 7 KDV genannten Mindestwerte betreffend Hörvermögen nicht unterschritten werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110274.X01Im RIS seit
12.06.2001