RS Vwgh 1990/3/13 89/08/0107

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Veröffentlicht am 13.03.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §69;
AVG §56;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Verfahrensgegenstand bei der Rückforderung von ungebührlich entrichteten Beiträgen ist die Differenz zwischen dem für einen konkreten Beitragszeitraum entrichteten und dem für diesen Beitragszeitraum geschuldeten Beitrag (wobei letzterer auch Null sein kann).

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080107.X02

Im RIS seit

11.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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