Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §69;Rechtssatz
Verfahrensgegenstand bei der Rückforderung von ungebührlich entrichteten Beiträgen ist die Differenz zwischen dem für einen konkreten Beitragszeitraum entrichteten und dem für diesen Beitragszeitraum geschuldeten Beitrag (wobei letzterer auch Null sein kann).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080107.X02Im RIS seit
11.12.2001