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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AngG §23 Abs3;Rechtssatz
Unter FORTSETZUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES ist der Eintritt des Erwerbers in das laufende Arbeitsverhältnis zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110222.X03Im RIS seit
13.03.1990Zuletzt aktualisiert am
15.06.2009