RS Vwgh 1990/3/13 86/07/0061

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Veröffentlicht am 13.03.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs5;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Eine Partei kann einen Bescheid auch dann mit Berufung bekämpfen, wenn er ihr noch nicht zugestellt wurde. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß der betreffende Bescheid irgendeiner anderen Verfahrenspartei gegenüber bereits erlassen wurde (Hinweis E 19.11.1952, 128/50; E 4.5.1970, 561/69, VwSlg 7790 A/1970).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986070061.X04

Im RIS seit

13.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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