RS Vwgh 1990/3/13 89/08/0011

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Veröffentlicht am 13.03.1990
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §20 Abs2 idF 1977/609;
AlVG 1977 §20 Abs3 idF 1977/609;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/08/0311 E 14. April 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Tragen mehrere Arbeiten zum Unterhalt eines Zuschlagsberechtigten tatsächlich wesentlich bei, so gebührt demjenigen der Familienzuschlag, der wesentlicher zum Unterhalt des Zuschlagsberechtigten beiträgt. Das ist in der Regel bei minderjährigen Kindern im Kleinkindalter derjenige, der dieses Kind in seinem Haushalt betreut.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080011.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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