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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §863;Rechtssatz
Nach stRsp der ordentlichen Gerichte, der sich der VwGH anschließt, kann eine Vereinbarung zur Fortsetzung des Dienstverhältnisses auch stillschweigend zustandekommen. Soll anläßlich eines Wechsels in der Person des Dienstgebers das Dienstverhältnis nicht unter den gleichen Bedingungen und unter Einrechnung der Vordienstzeit fortgesetzt werden, obwohl der Dienstnehmer den gleichen Arbeitsbereich behält, die gleiche Arbeit leistet, nicht gekündigt wird und keine Abfertigung ausbezahlt erhält, so muß von Seiten des neuen Dienstgebers bei Übernahme des Unternehmens ein entsprechend gegenteiliger Vorbehalt gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110222.X02Im RIS seit
13.03.1990Zuletzt aktualisiert am
15.06.2009