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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs2;Rechtssatz
Bei zu Unrecht erfolgter Zustellung an einen Vertreter (= Empfänger, § 9 Abs 1 ZustG) wird der dem Vertretenen gegenüber unterlaufene Zustellmangel nicht durch ein tatsächliches Zukommen des Schriftstückes an den Vertretenen geheilt, weil es nicht gem § 7 ZustG dem Vertretenen als EMPFÄNGER zugekommen ist. Es wird daher durch die dennoch vorgenommene Zustellung an den Vertreter die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt (Hinweis E 17.4.1950, 2624/49, VwSlg 1367 A/1950).
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986070061.X03Im RIS seit
13.03.1990Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011