RS Vwgh 1990/3/13 86/07/0061

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Veröffentlicht am 13.03.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs2;
ZustG §7;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Bei zu Unrecht erfolgter Zustellung an einen Vertreter (= Empfänger, § 9 Abs 1 ZustG) wird der dem Vertretenen gegenüber unterlaufene Zustellmangel nicht durch ein tatsächliches Zukommen des Schriftstückes an den Vertretenen geheilt, weil es nicht gem § 7 ZustG dem Vertretenen als EMPFÄNGER zugekommen ist. Es wird daher durch die dennoch vorgenommene Zustellung an den Vertreter die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt (Hinweis E 17.4.1950, 2624/49, VwSlg 1367 A/1950).

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986070061.X03

Im RIS seit

13.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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