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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 353;Rechtssatz
Für den freien Beruf des Wirtschaftstreuhänders stellt die Vertretungstätigkeit vor den Abgabenbehörden ein wesentliches Ähnlichkeitsmerkmal iSd § 22 Abs 1 Z 1 EStG dar (Hinweis E 5.10.1982, 82/14/0253, 0257, VwSlg 5713 F/1982, E 16.3.1989, 88/14/0067). Werden die Interessen der Auftraggeber vor AbgBeh nicht unmittelbar vertreten, so fehlt dieser Tätigkeit die Ähnlichkeit mit der eines Wirtschaftstreuhänders.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987140032.X04Im RIS seit
13.03.1990Zuletzt aktualisiert am
09.11.2009