RS Vwgh 1990/3/13 87/14/0032

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Veröffentlicht am 13.03.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
36 Wirtschaftstreuhänder

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
WTBO §33 Abs1 litc;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 353;

Rechtssatz

Für den freien Beruf des Wirtschaftstreuhänders stellt die Vertretungstätigkeit vor den Abgabenbehörden ein wesentliches Ähnlichkeitsmerkmal iSd § 22 Abs 1 Z 1 EStG dar (Hinweis E 5.10.1982, 82/14/0253, 0257, VwSlg 5713 F/1982, E 16.3.1989, 88/14/0067). Werden die Interessen der Auftraggeber vor AbgBeh nicht unmittelbar vertreten, so fehlt dieser Tätigkeit die Ähnlichkeit mit der eines Wirtschaftstreuhänders.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987140032.X04

Im RIS seit

13.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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