Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Durch die Zurückweisung einer Berufung als verspätet und nicht als unzulässig, wird die Partei nicht in ihren subjektiven Rechten verletzt.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986070061.X05Im RIS seit
13.03.1990Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011