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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs2;Rechtssatz
Die Nachreichung einer Abschrift des ursprünglichen Beschwerdeschriftsatzes, auf welcher keine Unterschrift des einschreitenden Rechtsanwaltes - auch nicht in Ablichtung - aufscheint, kann nicht als Vorlage einer Beschwerdeausfertigung und damit nicht als Befolgung des Mängelbehebungsauftrages angesehen werden.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130267.X01Im RIS seit
14.03.1990