RS Vwgh 1990/3/14 86/13/0177

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Veröffentlicht am 14.03.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §8;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990/362;

Rechtssatz

Der Umstand, daß § 8 Abs 1 KStG bezüglich des Einkommensbegriffes und der Ermittlung des Einkommens auf die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes verweist, führt dazu, daß auch einer Körperschaft Einkünfte iSd einkommensteuerlichen Vorschriften zufließen können. Als einzige Einschränkung sieht § 8 Abs 2 KStG vor, daß bei Steuerpflichtigen, die nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches zur Führung von Büchern verpflichtet sind, alle Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten. Abgesehen davon, daß im Beschwerdefall kein Hinweis dafür zu finden ist, daß die zuletzt zitierte Bestimmung anzuwenden wäre, vertritt der Gerichtshof auf dem Gebiet der beschränkten Steuerpflicht die sogenannte "Isolationstheorie", wonach die Einkünfte beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften isoliert von deren Rechtsform zu beurteilen sind, sodaß zB eine ausländische Kapitalgesellschaft auch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung erzielen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130177.X01

Im RIS seit

14.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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