RS Vwgh 1990/3/14 86/13/0179

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Veröffentlicht am 14.03.1990
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Index

32/03 Steuern vom Vermögen
33 Bewertungsrecht
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

BewG 1955 §77;
DBAbk Spanien 1967 Art23;
VermStG §1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990/347;

Rechtssatz

§ 77 Abs 4 BewG, wonach Schulden eines StPfl, der auf Grund eines DBAbk in einem anderen Staat ansässig ist, bei der Ermittlung des Gesamtvermögens insoweit zu berücksichtigen sind, als sie im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern stehen, die der inländischen Besteuerung unterliegen (im Beschwerdefall: inländisches Liegenschaftsvermögen), wird durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien nicht eingeschränkt und ist daher im vollen Umfang anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130179.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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