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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §98;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990/362;Rechtssatz
Ob eine ausländische Körperschaft eine künstlerische Tätigkeit iSd einkommensteuerlichen Vorschriften entfaltet, ist ausschließlich nach dem Inhalt der erbrachten Leistung, nicht aber nach der Rechtsnatur des Leistenden zu beurteilen. Daß aber die Leistungen international anerkannter Orchester, wie etwa im Beschwerdefall der New Yorker Philharmonie oder des Londoner Symphonieorchesters als künstlerische Leistungen zu qualifizieren sind, bedarf keiner weiteren Erörterung. Daraus folgt, daß der (inländische) Veranstalter von Konzerten bei Honorierung ausländischer und daher beschränkt steuerpflichtiger Orchester zum Steuerabzug nach § 99 EStG 1972 verpflichtet ist (siehe auch unter Isolationstheorie, § 8 KStG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130177.X02Im RIS seit
14.03.1990