RS Vwgh 1990/3/14 89/13/0205

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.03.1990
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a Abs3;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 8;

Rechtssatz

Die bloße Übernahme des in einer Kontonachricht des Finanzamtes enthaltenen Tagessaldos, in dem verschiedene Abgabenarten enthalten sind, in den Antrag auf Aussetzung der Einhebung genügt nicht der aus § 212a Abs 3 BAO sich ergebenden Verpflichtung zur Darstellung der Ermittlung des gem § 212a Abs 1 BAO für die Aussetzung in Betracht kommenden Betrages.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130205.X01

Im RIS seit

14.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten