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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212a Abs3;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 8;Rechtssatz
Die bloße Übernahme des in einer Kontonachricht des Finanzamtes enthaltenen Tagessaldos, in dem verschiedene Abgabenarten enthalten sind, in den Antrag auf Aussetzung der Einhebung genügt nicht der aus § 212a Abs 3 BAO sich ergebenden Verpflichtung zur Darstellung der Ermittlung des gem § 212a Abs 1 BAO für die Aussetzung in Betracht kommenden Betrages.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130205.X01Im RIS seit
14.03.1990Zuletzt aktualisiert am
05.05.2009