RS VwGH Erkenntnis 1990/03/14 89/13/0157

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Veröffentlicht am 14.03.1990
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Besprechung in: ÖStZB 1990, 432; Rechtssatz

Gem § 28 Abs 1 Z 4 VwGG hat die Beschwerde die bestimmte Bezeichnung des Rechtes, in dem der Bf verletzt zu sein behauptet (Beschwerdepunkte) zu enthalten. Die Bezeichnung des Beschwerdepunktes ist nicht Selbstzweck sondern vielmehr unter dem Gesichtspunkt von rechtlicher Relevanz, daß es dem VwGH nicht zu prüfen obliegt, ob irgendein subjektives Recht des Bf, sondern nur, ob jenes Recht verletzt wurde, dessen Verletzung er behauptet.

Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein
Im RIS seit
14.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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