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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §204;Rechtssatz
Die durch organisatorische Änderung notwendig gewordene Auflösung der bisherigen Dienststelle des Beamten begründet schon an sich ein wichtiges dienstliches Interesse an der Versetzung des Beamten zu anderen Dienststellen (Hinweis E 26.5.1977, 254/77). An dieser für den gesamten Dienstrechtsbereich geltenden Rechtslage kann auch die Ausnahmebestimmung des § 205 BDG 1979 nichts ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120208.X01Im RIS seit
11.07.2001