RS Vwgh 1990/3/19 89/12/0208

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1990
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §204;
BDG 1979 §205;
BDG 1979 §38 Abs2;

Rechtssatz

Die durch organisatorische Änderung notwendig gewordene Auflösung der bisherigen Dienststelle des Beamten begründet schon an sich ein wichtiges dienstliches Interesse an der Versetzung des Beamten zu anderen Dienststellen (Hinweis E 26.5.1977, 254/77). An dieser für den gesamten Dienstrechtsbereich geltenden Rechtslage kann auch die Ausnahmebestimmung des § 205 BDG 1979 nichts ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120208.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten