RS Vwgh 1990/3/19 89/15/0033

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1990
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Norm

GebG 1957 §14 TP6;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 337;

Rechtssatz

Eingaben, mit denen eine Partei von der ihr von der Beh eingeräumten Möglichkeit zur Stellungnahme zum bisherigen Verfahrensergebnis, zur Rechtsanschauung der Beh udgl Gebrauch macht und der Beh den Standpunkt der Partei zur Kenntnis bringt, unterliegen auch dann der Eingabengebühr, wenn sie keinen (weiteren) Antrag enthalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150033.X06

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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