Index
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §14 TP6;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 337;Rechtssatz
Eingaben, mit denen eine Partei von der ihr von der Beh eingeräumten Möglichkeit zur Stellungnahme zum bisherigen Verfahrensergebnis, zur Rechtsanschauung der Beh udgl Gebrauch macht und der Beh den Standpunkt der Partei zur Kenntnis bringt, unterliegen auch dann der Eingabengebühr, wenn sie keinen (weiteren) Antrag enthalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150033.X06Im RIS seit
24.10.2001Zuletzt aktualisiert am
08.08.2008