RS Vwgh 1990/3/19 89/10/0181

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §13 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/12/0101 B 26. Juni 1989 VwSlg 12954 A/1989 RS 2

Stammrechtssatz

Betrifft eine vom VwGH geäußerte Rechtsansicht nicht die tragende Begründung seiner Entscheidung, liegt in dieser Rechtsansicht kein Abgehen der bisherigen Rechtsprechung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100181.X10

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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