RS Vwgh 1990/3/19 89/10/0246

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/05/0166 E 30. Jänner 1990 RS 1

Stammrechtssatz

Durch die bloße Zustellung eines Bescheides in einem Verfahren in dem über das RM einer anderen Partei abgesprochen wurde, kann eine Parteistellung nicht begründet werden (Hinweis E 14.4.1987, 86/05/0173).

Schlagworte

Verfahrensrecht AVGMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONParteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinBaurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100246.X05

Im RIS seit

01.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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