Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/05/0166 E 30. Jänner 1990 RS 1Stammrechtssatz
Durch die bloße Zustellung eines Bescheides in einem Verfahren in dem über das RM einer anderen Partei abgesprochen wurde, kann eine Parteistellung nicht begründet werden (Hinweis E 14.4.1987, 86/05/0173).
Schlagworte
Verfahrensrecht AVGMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONParteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinBaurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100246.X05Im RIS seit
01.03.2002Zuletzt aktualisiert am
16.02.2010