RS Vwgh 1990/3/19 89/10/0246

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Überlegungen zur Frage der Möglichkeit bzw Unmöglichkeit der Beeinträchtigung subjektiver Rechte des Bf gelten unabhängig davon, ob ihm in dem der Beschwerde zugrundeliegenden Administrativverfahren die Stellung einer Partei (tatsächlich) eingeräumt worden ist (Hinweis B 25.9.1984, 83/07/0048).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinParteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100246.X06

Im RIS seit

01.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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