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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Überlegungen zur Frage der Möglichkeit bzw Unmöglichkeit der Beeinträchtigung subjektiver Rechte des Bf gelten unabhängig davon, ob ihm in dem der Beschwerde zugrundeliegenden Administrativverfahren die Stellung einer Partei (tatsächlich) eingeräumt worden ist (Hinweis B 25.9.1984, 83/07/0048).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinParteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100246.X06Im RIS seit
01.03.2002Zuletzt aktualisiert am
16.02.2010