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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Billigkeitserwägungen bilden keine Grundlage für die die Rechtsrichtigkeit des Handelns der Beh überprüfende Tätigkeit des VwGH.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989180167.X03Im RIS seit
02.03.2001Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008