RS Vwgh 1990/3/19 89/18/0167

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Billigkeitserwägungen bilden keine Grundlage für die die Rechtsrichtigkeit des Handelns der Beh überprüfende Tätigkeit des VwGH.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989180167.X03

Im RIS seit

02.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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