RS Vwgh 1990/3/19 89/10/0032

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §172 Abs6 idF 1987/576;

Rechtssatz

Der Vorwurf der widerrechtlichen Rodung setzt begriffsnotwendig die Waldeigenschaft der betreffenden Fläche während der Rodung voraus; daher kommt es jedenfalls bereits auf den Zeitpunkt des Beginnes der Rodung an und ist bei Grundflächen, die bisher nicht Wald waren, für diesen Zeitpunkt das Vorliegen der Voraussetzungen einer "Neubewaldung" iSd § 4 Abs 1 ForstG zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100032.X02

Im RIS seit

19.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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