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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein Feststellungsbescheid hinsichtlich erteilter Weisungen ist zulässig, wenn er der erforderlichen Klarstellung für die Zukunft dient.
Schlagworte
Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988120026.X06Im RIS seit
22.02.2002Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009