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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §1 Abs1 idF 1987/576;Rechtssatz
Ein Wiederbewaldungsauftrag nach § 172 Abs 6 lit a ForstG setzt begrifflich voraus, daß die betreffende Grundfläche auch noch im Zeitpunkt seiner Erlassung als Wald zu qualifizieren ist. Dies bedeutet, daß im Geltungsbereich der Novelle, BGBl 1987/576, die zu beurteilende Grundfläche jedenfalls ein Mindestausmaß von 1000 m2 aufweisen muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100032.X05Im RIS seit
19.03.1990